Baubiologie Nürnberg - Uwe Dippold
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TÜV zertifiziert, geprüfte Qualifikation als Sachverständiger für Feuchte- und Schimmelpilzbelastungen
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Lösungsmittel



Lösungsmittel sind flüssige organische Stoffe und deren Mischungen, die dazu dienen, andere Stoffe zu lösen oder zu verdünnen, ohne sie chemisch zu verändern. Lösungsmittel haben einen Siedepunkt unter 200°C und gehören deshalb zur bedeutenden Schadstoffgruppe der flüchtigen organischen Verbindungen (internationale Abkürzung: VOC).
Sie verdunsten, das heißt sie verflüchtigen sich in die Umgebungsluft, unter Hinterlassung der in ihnen gelösten Stoffe.
Nahezu jede Farbdose, viele Öle und Lacke enthält eine große Menge an Lösemitteln.
Bei wasserverdünnbaren Produkten sind die Lösemittelanteile zwar geringer, aber immer noch vorhanden!



Verwendung
Im Wohnbereich sind Lösungsmittel vor allem in
  • Anstrichstoffen,
  • Klebstoffen,
  • Dichtungsmassen und
  • anderen bauchemischen Produkten enthalten.

Darüber hinaus können sie vorkommen
  • in Möbeln und Einrichtungsgegenständen,
  • Holzschutzmitteln,
  • Reinigungs- und Pflegemitteln,
  • Hobby- und Heimwerkerprodukte sowie
  • Bürochemikalien.

Gesundheitsgefährdung
Lösungsmittel sind leicht flüchtig und werden deshalb von den lösemittelhaltigen Produkten im Wohnbereich an die Raumluft abgegeben.
Hohe Konzentrationen von Lösungsmitteln in der Luft kann man in vielen Fällen riechen, z. B. beim Lackieren mit lösemittelhaltigem Lack, oder beim Reinigen mit Brennspiritus oder Waschbenzin.



Allgemein wirken Lösungsmittel
  • narkotisch, berauschend.
  • Sie können das Zentralnervensystem, Leber und Nieren schädigen.
  • Es können Kopfschmerzen, Übelkeit und Müdigkeit auftreten.
  • Schwindel, Benommenheit bis zur Bewusstlosigkeit oder andere Hirnfunktionsstörungen können auftreten.

Einige Lösungsmittel stehen im Verdacht Krebs zu erzeugen und bei Schwangeren fruchtschädigend zu wirken (besonders in den ersten Schwangerschaftswochen).

Genauere Angaben sind nur einzeln für das entsprechende Lösungsmittel möglich.

Durch die gezielte Auswahl von lösemittelfreien oder lösemittelarmen Produkten kann die Raumluftbelastung von vornherein auf ein Minimum reduziert werden.

Wegen der möglichen Umweltschäden dürfen Lösungsmittelreste oder Reste lösemittelhaltiger Produkte nicht in den Abfluss oder die Mülltonne gegeben werden. Sie können beim Händler oder bei Recyclinghöfen abgegeben werden.


Eine Entsorgung über den normalen Müll oder die Gelben Säcke ist allenfalls für vollkommen leere Farbdosen empfehlenswert.

Lösungsmittel können vorzugsweise in Luftproben oder in Material- und Staubproben nachgewiesen werden.


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